Einlass auf Basis aktuell gültiger 2G Regel (geimpft oder genesen)
mit gültigem Impfnachweis oder Nachweis der Erkrankung (max. 180 Tage alt)
Für Kinder und Jugendliche zwischen 13-15 Jahre gilt de Ninja-Pass,
nach Beendigung des 9. Schuljahres gilt ebenfalls die 2G Regel.
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